Leistungen und Kosten


Wir betreuen Sie gern in all Ihren Rechtsproblemen und vertreten Sie dabei kompetent und effektiv bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Wahrnehmung Ihrer Rechte. Dabei gehören folgende Rechtsgebiete zu unseren Schwerpunkten:

  • Familien- und Erbrecht
  • Sozialrecht
  • Zivilrecht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
  • Steuerrecht
  • Strafrecht
  • Arbeitsrecht
  • Bau- und Mietrecht

Die folgenden Informationen erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit und dienen lediglich zu ersten Informationszwecken. Jede anwaltliche Dienstleistungen ist kostenpflichtig. Auch die Beantwortung erster Fragen gehört schon zu einer anwaltlichen Beratung und kostet somit Geld. Der Mandant ist als Auftraggeber des Rechtsanwalts grundsätzlich verpflichtet, diese Kosten zu tragen. Es gibt jedoch einige Möglichkeiten, diese Kosten teilweise oder in voller Höhe erstattet zu bekommen. Unter Umständen kann eine Kostenerstattung durch den Gegner in Betracht kommen, wenn wir für Sie vor Gericht erfolgreich waren. Dies gilt allerdings in den meisten familiengerichtlichen Verfahren nicht (zum Beispiel Sorgerecht, Umgang, Scheidung). Hier muss in der Regel jeder am Verfahren Beteiligte seine eigenen Rechtsanwaltskosten tragen.

Rechtschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und Ihre Versicherung für den konkreten Fall eintritt, rechnen wir die entstandenen Kosten direkt mit Ihrer Versicherung ab. Sie müssen dann eventuell nur für die von Ihnen vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung aufkommen und gegebenenfalls auch für die Kosten, die die Rechtsschutzversicherung im Einzelfall nicht übernimmt (z.B. Fahrtkosten zu auswärtigen Gerichten). Wir empfehlen Ihnen daher sich vorab bei Ihrer Rechtsschutzversicherung darüber zu informieren, ob Ihr konkreter Rechtsstreit von Ihrer Versicherung abgedeckt wird. Auf jeden Fall sollten Sie zu unserem Erstgespräch Ihre Versicherungsunterlagen mitbringen.

Beratungshilfe

Wir sind für Sie natürlich auch im Rahmen der Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) tätig. Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich, aufgrund der neuen Rechtslage, vor der Erstberatung bei uns bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeberechtigungsschein zu beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass ein Anwalt erforderlich ist und Sie durch Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, für diese Kosten selber aufzukommen. Mit Erhalt des Berechtigungsscheins müssen Sie ausschließlich eine Beratungshilfegebühr in Höhe von 15,00 € zahlen.

Verfahrenskostenhilfe/Prozesskostenhilfe

Falls Sie über ein geringes Einkommen und wenig Vermögen verfügen, kann die Bewilligung von Prozesskostenhilfe, auch Verfahrenskostenhilfe, für ein Gerichtsverfahren in Betracht gezogen werden. Voraussetzung ist neben Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, dass Ihr Verfahren die Aussicht auf Erfolg hat. Gleiches gilt für die Verteidigung gegen eine Klage. Ob die von Ihnen beantragte Prozesskostenhilfe gewährt wird, entscheidet aber allein das Gericht. Wird Ihnen die Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung gewährt, müssen Sie keine Gerichtskosten zahlen. Wenn Sie das Klageverfahren verlieren, müssen Sie allerdings für die gegnerischen Anwaltskosten aufkommen. Nach dem Ende des Prozesses wird innerhalb von vier Jahren zweimal geprüft, ob sich ihre wirtschaftlichen Verhältnisse verbessert haben und Sie in der Lage sind die Kosten nachträglich selber zu bezahlen. Unter Links und Formulare finden Sie unter anderem ein Formular zur Beantragung von Prozesskostenhilfe.

Sollten Sie keinen Anspruch auf Beratungshilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe/Prozesskostenhilfe oder keine Rechtschutzversicherung haben, informieren wir Sie ausführlich über die zu erwartenden Kosten. Sprechen Sie uns einfach an!